Entwurf der Lösung von zwei Grundstufen der Kategorisierung von Weinbergen in Mähren

Grundlegend VOC „Mähren“

  • Basis sind gegenwärtige Weinberge, registriert zum 31. 5. 2019 gemäß Zentralen landwirtschaftlichen Kontroll- und Prüfamt, unter seiner Aufsicht;
  • grundlegende „VOC Mähren“ in Garantie des Staates;
  • Sorten, die mindestens 20 Jahre ausgepflanzt sind, zugleich nehmen sie mindestens 1 % der Fläche von Weinbergen in der Tschechischen Republik;
  • weiße Sorten: Rheinriesling, Welschriesling, Grüner Veltliner, Müller-Thurgau, Neuburger, Chardonnay, Pinot Blanc, Pinot Gris, Silvaner, Pálava, Aurelius, Gewürztraminer, Mährischer Muskateller;
  • blaue Sorten: Blauer Portugieser, St. Laurent, Blaufränkisch, Pinot Noir, Cabernet Sauvignon, Cabernet Moravia, Merlot, Dornfelder;
  • mindestens 4.000 Stöcke pro Hektar;
  • Verwendung von Herbiziden max. einmal pro Saison;
  • Dotationstitel für Hackgeräte, Mulcher der Streifen an Stämmen und ähnliche Einrichtungen für Liquidation von Unkraut in dem Streifen an Stämmen (grass killer u.a.);
  • agrotechnische Verfahren nach allgemeinen Prinzipien „environment friendly“;
  • gegenwärtige VOC werden eine weitere, höhere VOC-Stufe transformiert, wenn die Bedingungen erfüllt werden, im Fall der Nichterfüllung der Bedingungen bleiben sie ein Bestandteil der grundlegenden „VOC MÄHREN“;
  • Ernte maximal 75 Stöcke pro Hektar;
  • alle Weinsorten gemäß Restzucker in diesen Umfängen: 0g-4g, 4,1g–12g, 12,1g–45g, mehr als 45g;
  • Weißweine können auf den Markt frühestens 6 Monate von der Ernte eingeführt werden, Rotweine frühestens 9 Monate von der Ernte;
  • Einstufung der in Flaschen gefüllten Weine der Staatlichen landwirtschaftlichen und Lebensmittelinspektion;
  • Kontrolle der Weinberge von dem Zentralen landwirtschaftlichen Kontroll- und Prüfamt (Sprühmittel, Verwendung von Herbiziden, Verwendung von Düngern).

Höhere Stufe VOC „Terroir“

  • Beispiele der Gebiete: Pálava, Kraví hora, Šobes, Modré hory, Dunajovické kopce, Svatý Antoníček, Pouzdřanská step u.a.;
  • neue Weinbaugemeinden und Weinbaustrecken sind möglich unter der Aufsicht und mit Garantie von dem Zentralen landwirtschaftlichen Kontroll- und Prüfamt;
  • limitierte Menge der Sorten von der Grundstufe VOC, minimale prozentuelle Vertretung der Sorten 10 %, und zugleich mindestens 20 Jahre nach der Auspflanzung, bedeutende Vertretung von Cuvée aus genehmigten Sorten;
  • mindestens 5.000 Stöcke pro Hektar;
  • völlig ohne Verwendung von Herbiziden;
  • bedeutende Dotationstitel für Hackgeräte, Mulcher der Streifen an Stämmen und ähnliche Einrichtungen für Liquidation von Unkraut in dem Streifen an Stämmen (grass killer u.a.);
  • agrotechnische Verfahren nach allgemeinen Prinzipien „environment friendly“ (höhere Stufe) – wichtig ist die Einhaltung der Verfahren und Regeln, nicht die Annahme der Dotation für entsprechenden Titel;
  • tiefes Pflügen oder Auflockerung bei der Auspflanzung mindestens in die Tiefe von 60 cm, tiefe Düngung mit organischen Düngern oder natürlichen Gesteinen;
  • Ernte maximal 60 Stöcke pro Hektar;
  • alle Weinsorten gemäß Restzucker in diesen Umfängen: 0g-4g, 4,1g–12g, 12,1g–45g, mehr als 45g;
  • Weißweine können auf den Markt frühestens 9 Monate von der Ernte eingeführt werden, Rotweine frühestens 12 Monate von der Ernte;
  • Weine ohne Bezeichnung der Prädikate, ohne Möglichkeit der Aufhöhung des Zuckergehalts, mindestens jedoch in dem Äquivalent von „Spätlese“, d.h. 21 Grad der normalisierten Mostwaage;
  • „Einstufung“ durch Bewertungskommissionen einzelner Vereine (VOC), bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen (der Staatlichen landwirtschaftlichen und Lebensmittelinspektion) auf festgesetzte Parameter (Alkohol, SO2, flüchtige Säuren u.a.);
  • Kontrolle des Wirtschaften in Weinbergen durch einzelne Vereine, Kontrolle von dem Zentralen landwirtschaftlichen Kontroll- und Prüfamt (Sprühmittel, Verwendung von Herbiziden, Verwendung von Düngern);
  • bei der Gesetzesnovelle ist nötig neue, strikte, eindeutige Definition von Produzenten (Winzer, Weinkeller) und Unterscheiden von Händlern oder „Füllern“. Es können nicht unter der gleichen Marke eigene Produkte aus eigenen Weinbergen verkauft werden, gleich wie die gekauften und importierten – Vertrauen an VOC.

KONTAKT INFORMATIONEN

VELKÁ VÍNA VELKÝCH VINIC, z.s.
Große Weine von großen Weinbergen, e.V.

Zapsáno 16. 8. 2018, Krajský soud v Brně, oddíl L, vložka 25135
Residenz: 691 86 Perná 181
ID: 07315767

Postanschrift:
Ing. Lubomír Dvořáček, Ph.D.
Vorsitzender des Vereins
696 19 Mikulčice č.ev. 93
Telefon: +420 731 546 542
lubomir.dvoracek@gmail.com
velkavinavelkychvinic@gmail.com
ID DS: 5qtv8rx

Die Website des Vereins Great Wines of Large Vineyards wurde mit Unterstützung des Wine Fund eingerichtet